Kompetenz für den Betriebsrat
wie auch für den Gesamt- und Konzernbetriebsrat, den Wirtschaftsausschuss und
die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat wird vermittelt
  •    durch Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  •             zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung von Betrieben,
  •                Unternehmen und Konzernen
  •             bei geplanten Betriebsänderungen
  •             wenn Arbeitsplätze oder Betriebe von Schließung oder Verlagerung bedroht sind
  •             wenn bei Löhnen und Gehältern, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen
                   tarifliche oder betriebliche Standards in Frage gestellt werden
  •             wenn der Unternehmer sich externer Berater bedient
  •    durch Seminare
  •             zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen
  •             zur Analyse von Jahresabschlüssen nach HGB, IFRS oder US-GAAP
  •             zu Personalplanung und -entwicklung
  •             zu Betriebsänderungen, Betriebsübergängen und Unternehmensumwandlungen
  •             auch für Betriebsräte aus Tendenzbetrieben und -unternehmen

Kompetenz für den Betriebsrat
als Bildungs- und Beratungsansatz ist
  •    arbeitsorientiert
  •             nimmt also Partei für die abhängig Beschäftigten und ihre Interessen
  •             schließt daher eine Beratung von Geschäftsführungen oder Vorständen ausdrücklich aus
  •             führt Seminare in Kooperation mit gewerkschaftlichen Bildungsträgern durch und tritt
                   nicht auf dem „Bildungsmarkt“ in Konkurrenz zu gewerkschaftlichen Angeboten auf
  •    beteiligungsorientiert
  •             handelt also nicht stellvertretend für die Betroffenen
  •             verbindet das Fachwissen des Beraters, den „Blick von außen“, die Erfahrung aus vielen
                   ähnlich gelagerten Fällen mit dem betrieblichen Wissen, der Kenntnis von Produkten,
                   Prozessen und Personen des Betriebsrats
  •    handlungsorientiert
  •             stellt also neben den Analysen, Berichten und Gutachten, die selbstverständlich bei
                   Bedarf gemacht werden
  •             das gemeinsame Erarbeiten und Umsetzen von Konzepten und Forderungen mit den
                   Betroffenen in den Mittelpunkt und
  •             zielt auf die dauerhafte Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit von Betriebsrat
                   und Belegschaft

Kompetenz für den Betriebsrat
fügt sich daher nahtlos in die Kompetenzen von Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft ein, die sich wechselseitig ergänzen und bereichern können, von denen aber keine die andere ersetzen kann